BIOPETROL INDUSTRIES AG
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BIOPETROL Industries AG, Zug:
Einladung zur 1. ordentlichen Generalversammlung

21. April 2006. Am Montag, 22. Mai 2006, 10:00 Uhr (Saalöffnung 09:00 Uhr) im Casino Zug, Artherstrasse 2 - 4, CH-6300 Zug (Kleiner Saal)

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats

Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2005 (mit Jahresbericht, Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Berichten der Revisionsstelle und der Konzernprüferin) liegt ab 21. April 2006 am Sitz der Gesellschaft, Bernoldweg 14, CH-6300 Zug, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf. Zudem kann jeder Aktionär die Zustellung des Geschäftsberichts 2005 verlangen (E-Mail: christoph.dicks@biopetrol-ind.com oder Fax: +41 (0)41 727 81 20).

Bezug von Zutrittskarten
Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen möchten, können ihre Zutrittskarten bis spätestens am 15. Mai 2006 gegen Abgabe einer Depotbescheinigung mit Sperrvermerk bei der Gesellschaft beziehen. Zutrittskarten, die nach dem 15. Mai 2006 bestellt werden, können von den Aktionären am 22. Mai 2006 nach der Türöffnung bei der Zutrittskontrolle abgeholt werden. Die Aktien müssen bis zum Schluss der Generalversammlung hinterlegt bleiben.

Vertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, sind gebeten, die Vollmacht auf der Zutrittskarte auszufüllen und zu unterzeichnen und dem Bevollmächtigten zu übergeben.

Falls ein Aktionär die Gesellschaft bevollmächtigen will, so ist die Vollmacht/Zutrittskarte unterschrieben und mit der Bezeichnung der Gesellschaft als Bevollmächtigte an die Geschäftsleitung der Gesellschaft zu senden.

Falls ein Aktionär den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen will, so bezeichnen wir dafür Herrn lic. iur. Matthys Hausherr, Rechtsanwalt, Alpenstrasse 7, Postfach 4328, CH-6304 Zug, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR, dem die Vollmacht/Zutrittskarte zuzustellen ist. Ohne anders lautende schriftliche Instruktion stimmen der Organvertreter der Gesellschaft sowie der unabhängige Stimmrechtsvertreter im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats.

Depotvertreter
im Sinne von Art. 689d OR (dem Bankengesetz unterstellte Bank- und Finanzinstitute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter) werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien frühzeitig, spätestens jedoch bis am 22. Mai 2006 bei der Zutrittskontrolle bekannt zu geben.

Zug, 21. April 2006
Der Verwaltungsrat

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